Wir schaffen Sicherheit

In unserem Referat kümmern wir uns darum, arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen sicherzustellen und die Rechtskonformität zu erhalten.

Wir setzen uns mit arbeits- und tarifrechtlichen Grundsatzfragen auseinander, genauso wie mit Fragestellungen aus dem individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Das beinhaltet bei der Vielzahl unserer Kund*innen sowohl das weltliche als auch das kirchliche Arbeitsrecht.

Eine wichtige Rolle spielen wir bei der Begründung von Arbeits- und Dienstverhältnissen. Wir unterstützen unsere Partner*innen bei der Gestaltung von Verträgen, sei es bei Arbeits- oder bei Aufhebungsverträgen. Wir begleiten bei Trennungssituationen und Verfahren vor Einigungsstellen und Arbeitsgerichten.

Wir sind auch Ansprechpartner bei Grundsatz- und Auslegungsfragen in Bezug auf die Mitarbeitervertretungsordnungen und das Betriebsverfassungsgesetz. Eine offene, stetige Kommunikation und enge Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretungen ist uns sehr wichtig. Zum Beispiel auch bei Verhandlungen zur Ausgestaltung von Dienst- und Betriebsvereinbarungen sowie Formulierung von Richtlinien, bei denen wir beratend tätig sind. Beteiligungsverfahren der Arbeitnehmervertretungen werden von uns sichergestellt.

Im Rahmen des arbeitsrechtlichen Wissensmanagements unterstützen wir in vielfältigen Projekten, um Prozesse im Sinne unserer Kund*innen zu schärfen und zu verbessern. Unser Fokus liegt dabei auf dem Vertrags- und Formularmanagement sowei zeitwirtschaftlichen und abrechnungsrelevanten Fragestellungen.


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