Fortbildungspunkte und Berliner Bildungszeitgesetz (BiZeitG)

Für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen können Sie Fortbildungspunkte erwerben. Einige Veranstaltungen können Sie im Rahmen des Berliner Bildungszeitgesetzes belegen.

Wir haben in unserem Programm alle Veranstaltungen ausgewiesen, mit denen Sie Punkte für die freiwillige Registrierung für beruflich Pflegende erlangen können. Für Veranstaltungen, an denen Sie im Rahmen der ärztlichen Fortbildung teilnehmen möchten, beantragen wir bei Bedarf CME-Punkte.

Seit dem 01.09.2021 ist das neue Berliner Bildungszeitgesetz (BiZeitG) in Kraft getreten. Gleichzeitig tritt das Berliner Bildungsurlaubsgesetz vom 24. Oktober 1990 (GVBl. S. 2209), außer Kraft. Hier ein Auszug aus dem BiZeitG: Die zeitliche Dauer der Bildungsveranstaltung ist so bemessen, dass den Teilnehmenden das Erreichen der Lernziele möglich ist. Davon ist bei einem täglichen Arbeitsprogramm von mindestens 6 Unterrichtsstunden auszugehen. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten, wobei Pausenzeiten nicht mit einzurechnen sind. Das bedeutet, dass Veranstaltungen mit nur 4 Unterrichtseinheiten (z. Bsp. 9.00 – 12.30 Uhr) nicht mehr anerkannt werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite von der Berliner Senatsverwaltung: Weiterbildung - Berlin.de


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