Teilnahmebedingungen
Das Angebot des Instituts für Fort- und Weiterbildung kann von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Einrichtungen, aber auch von externen Teilnehmerinnen und Teilnehmern genutzt werden. Hier können Sie unsere Teilnahmebedingungen nachlesen.
- Die Anmeldung zu den Veranstaltungen erfolgt schriftlich über unsere Online-Anmeldung auf der jeweiligen Seminarwebsite. Auch eine schriftliche Anmeldung über unser Anmeldeformular, welches Sie ebenfalls auf der Internetseite finden, ist möglich.
- Die Anmeldung ist verbindlich. Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen von den Teilnehmern anerkannt.
- Mit der Angabe von Kontaktdaten muss sichergestellt werden, dass der/die Teilnehmende auch bei kurzfristigen Absagen erreicht werden kann. Sollten sich die Daten des/der Teilnehmenden ändern (z. B. die persönliche E-Mail-Adresse), ist der/die Teilnehmende dafür verantwortlich, diese Änderung dem Institut für Fort- und Weiterbildung der Alexianer mitzuteilen.
- Die Zulassung zur Teilnahme erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Die Teilnehmenden erhalten zunächst eine Anmeldebestätigung durch den Veranstalter.
- Die Teilnehmenden erhalten vor der Veranstaltung eine Rechnung über die Teilnahmegebühr, die an den jeweiligen Kostenschuldner gerichtet ist.
- Der Veranstalter hat das Recht, bei ungenügender Teilnehmerzahl sowie bei Ausfall des/der Dozierenden Fortbildungen oder Zusatzqualifikationen abzusagen und ist dann verpflichtet, bereits gezahlte Gebühren zu erstatten.
- Schadensersatzansprüche der Teilnehmenden aufgrund des Ausfallens einer Fortbildung oder eines Wechsels der Lehrkräfte sind ausgeschlossen.
- Für die Teilnahme an Online-Formaten ist es erforderlich, dass die Teilnehmenden über einen Computer (z. B. Laptop/Notebook, Desktop-Computer), ein Mikrofon sowie eine Webcam verfügt. Die Teilnehmenden müssen über einen Internetzugang (DSL oder vergleichbar) und den Zugriff auf das persönliche E-Mail-Postfach verfügen. Allein die Teilnehmenden tragen die Verantwortung dafür, die zuvor genannten Voraussetzungen zu schaffen.
- Das Institut für Fort- und Weiterbildung der Alexianer erteilt keine Gewährleistung und/oder Zusicherungen zur Wiedergabe auf dem Endgerät der Teilnehmenden.
- Der Veranstalter ist jedoch bemüht, eine möglichst reibungslose Nutzung der verwendeten Software sicherzustellen. Kurzfristige Störungen beim Zugriff auf die Software und/oder während des Streamings durch die Software stellen dabei keinen Mangel dar und liegen nicht in der Verantwortung des Instituts für Fort- und Weiterbildung der Alexianer.
- Für die Teilnahme an Online-Formaten erhalten die Teilnehmenden per E-Mail von uns einen persönlichen Zugang zur Software.
- Die Nutzung dieses Zugangs ist auf die teilnehmenden Person begrenzt und nicht übertragbar. Es ist den Teilnehmenden nicht erlaubt, seine persönlichen Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben. Die Teilnehmenden verpflichtet sich daher, die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, Dritten nicht zugänglich zu machen und auch vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Teilnehmenden sind für die Geheimhaltung ihrer Zugangsdaten verantwortlich.
- Sollte ein Dritter Kenntnis der Zugangsdaten des/der Teilnehmenden erlangt haben, muss der/die Teilnehmende dies umgehend dem Veranstalter mitteilen. Der Veranstalter sperrt daraufhin die Zugangsdaten und stellt dem/der Teilnehmenden neue Zugangsdaten aus.
Tritt der/die Teilnehmende von der Anmeldung zurück, ist dies dem Veranstalter schriftlich mitzuteilen.
- Fortbildungen und Zusatzqualifikationen/Weiterbildungen:
Teilt der/die Teilnehmende dem Veranstalter die Stornierung
- bis zu 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mit, entstehen der/dem Teilnehmenden bzw. Arbeitgeber keine Kosten.
- bis zu 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mit, berechnet der Veranstalter dem/der Teilnehmenden bzw. Arbeitgeber 50 % des Gesamtbetrages der für die Fortbildung anfallenden Gebühr.
Im Zeitraum danach sind die Gebühren durch den/die Teilnehmenden bzw. Arbeitgeber vollumfänglich zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn der/die Teilnehmende nicht zu der Veranstaltung erscheint.
Kann eine Ersatzperson gestellt werden, entstehen keine Stornierungskosten.
Sollten einzelne Seminartage innerhalb der Zusatzqualifikation seitens des Veranstalters ausfallen, z. B. wegen Krankheit des Dozenten / der Dozentin, so verpflichtet sich dieser, einen Ersatztermin zu ermöglichen.
- Inhouse-Seminare:
Teilt der Auftraggeber die Stornierung
- bis zu 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mit, entstehen ihm keine Kosten.
- bis zu 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung berechnet der Veranstalter dem Auftraggeber 10 % des Gesamtbetrages.
Im Zeitraum danach berechnet der Veranstalter dem Auftraggeber ein Ausfallhonorar.
- Fortbildungen:
Die maximal erlaubte Fehlzeit für eine Fortbildung beträgt bei Halbtagsseminaren eine halbe Stunde, bei Ganztagsseminaren eine Stunde der Unterrichtszeit. Bei mehrtägigen Seminaren beträgt die erlaubte Fehlzeit 10 % der Gesamtstundenzahl. Werden diese Fehlzeiten überschritten, können wir keine Teilnahmebescheinigung ausstellen, sondern lediglich einen Nachweis über die Anzahl der absolvierten Stunden aushändigen.
- Zusatzqualifikationen / Weiterbildungen:
Die maximal erlaubte Fehlzeit für eine Zusatzqualifikation/Weiterbildung beträgt 10 % der Gesamtstundenanzahl. Sollten Teilnehmende mehr als die erlaubten 10 % fehlen, ist es möglich, die entsprechenden Module im nächsten Durchgang des Kurses nachzuholen, sofern wir einen neuen Kurs tatsächlich anbieten können. Im Regelfall können Zertifikate bis maximal zwei Jahre nach Beginn der Zusatzqualifikation erworben werden. Andernfalls muss für den Erwerb des Zertifikats der Gesamtkurs wiederholt werden. Dafür anfallende Kosten werden dem /der Teilnehmenden in Rechnung gestellt. Für nachzuholende Module (also Fehlzeiten, die über die erlaubten 10 % hinausgehen) erheben wie eine zusätzliche Gebühr, die sich nach dem Umfang der nachzuholenden Module richtet. Das Zertifikat wird nach Beendigung der nachzuholenden Module ausgegeben.
- Es ist verboten, dass Teilnehmende eine eigene Aufzeichnung von Präsenz- oder Onlineveranstaltungen durch Screenshots, Audio- oder Videomitschnitte vornehmen.
- Es ist ebenso verboten, jegliches Lehrmaterial (z. B. Präsentationsfolien, Handouts, Arbeitsblätter u. Ä.) sowie Screenshots, Audio- und Videomitschnitte aus den Veranstaltungen zu veröffentlichen. Jegliche Urheber- und Nutzungsrechte verbleiben bei dem Institut für Fort- und Weiterbildung der Alexianer sowie bei den Dozierenden, die die Veranstaltungen durchführen.
- Die Teilnehmenden haften gegenüber dem Institut für Fort- und Weiterbildung der Alexianer für jedwede Verstöße gegen die in diesen Teilnahmebedingungen festgehaltenen Nutzungsbedingungen.
- Zudem haften die Teilnehmenden gegenüber dem Institut für Fort- und Weiterbildung der Alexianer für Schäden, Kosten und Aufwendungen, die durch schuldhafte Verstöße der Teilnehmenden gegen die aus diesen Teilnahmebedingungen hervorgehenden Pflichten entstehen und stellt das Institut für Fort- und Weiterbildung der Alexianer somit von entstehenden Ansprüchen Dritter frei.
- Die Teilnehmenden akzeptiert mit der Anmeldung unsere allgemeine Datenschutzerklärung unter https://www.alexianer.de/datenschutz.
- Das Institut für Fort- und Weiterbildung der Alexianer erfasst die teilnehmerbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Die teilnehmerbezogenen Daten werden hierzu gespeichert und verarbeitet. Eine Weiterleitung dieser Daten an Dritte erfolgt nicht.
- Die Teilnehmenden akzeptiert bei der Online-Teilnahme an Online- bzw. Hybrid-Seminar die Datenschutzerklärung der Software Zoom. Diese kann unter folgenden Link eingesehen werden: https://zoom.us/de-de/privacy.html. Ergänzend hierzu stellt das Institut für Fort- und Weiterbildung der Alexianer sicher, dass kein Gebrauch der Aufzeichnungsfunktion von Zoom erfolgt. Das Institut für Fort- und Weiterbildung wird dementsprechend keine Audio- und/oder Videomitschnitte während des Hybrid-Seminars vornehmen.
Die Regelungen zur Kündigung von Verträgen werden in den jeweiligen Verträgen einzelvertraglich festgelegt und sind daher nicht Gegenstand der Teilnahmebedingungen.