Teilnahmebedingungen

Das Angebot des Instituts für Fort- und Weiterbildung kann von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Einrichtungen, aber auch von externen Teilnehmerinnen und Teilnehmern genutzt werden. Hier können Sie unsere Teilnahmebedingungen nachlesen.

  1. Die Anmeldung zu den Veranstaltungen erfolgt schriftlich über unsere Online-Anmeldung auf der jeweiligen Seminarwebsite. Auch eine schriftliche Anmeldung über unser Anmeldeformular, welches Sie ebenfalls auf der Internetseite finden, ist möglich.  
  2. Die Anmeldung ist verbindlich. Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen von den Teilnehmern anerkannt.  
  3. Mit der Angabe von Kontaktdaten muss sichergestellt werden, dass der Teilnehmer auch bei kurzfristigen Absagen erreicht werden kann. Sollten sich die Daten des Teilnehmers ändern (z. B. die persönliche E-Mail-Adresse), ist der Teilnehmer dafür verantwortlich, diese Änderung dem Institut für Fort- und Weiterbildung der Alexianer mitzuteilen.
  4. Die Zulassung zur Teilnahme erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Der Teilnehmer erhält zunächst eine Anmeldebestätigung durch den Veranstalter.  
  5. Der Teilnehmer erhält 3 Wochen vor Veranstaltung eine Rechnung über die Teilnahmegebühr, die an den jeweiligen Kostenschuldner gerichtet ist.
  6. Der Veranstalter hat das Recht, bei ungenügender Teilnehmerzahl sowie bei Ausfall des Dozenten Fortbildungen oder Zusatzqualifikationen abzusagen und ist dann verpflichtet, bereits gezahlte Gebühren zu erstatten.
  7. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aufgrund des Ausfallens einer Fortbildung oder eines Wechsels der Lehrkräfte sind ausgeschlossen.
  8. Veranstaltungen des Alexianer Fort- und Weiterbildungsinstitutes, welche einen Mindestumfang von 6 Unterrichtseinheiten aufweisen, sind als Bildungsurlaub gemäß des neuen Berliner Bildungszeitgesetzes (BiZeitG) vom 01.09.2021 anerkannt. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite von der Berliner Senatsverwaltung: Weiterbildung - Berlin.de
  9. Die Regelungen zur Kündigung werden individualvertraglich mit dem Teilnehmer geregelt.
  1. Für die Teilnahme an Online-Formaten ist es erforderlich, dass der Teilnehmer über einen Computer (z. B. Laptop/Notebook, Desktop-Computer), ein Mikrofon sowie eine Webcam verfügt. 
  2. Der Teilnehmer muss über einen Internetzugang (DSL oder vergleichbar) und den Zugriff auf sein E-Mail-Postfach verfügen. 
  3. Allein der Teilnehmer trägt die Verantwortung dafür, die unter (B) 1. und (B) 2. genannten Voraussetzungen zu schaffen. 
  4. Das Institut für Fort- und Weiterbildung der Alexianer erteilt keine Gewährleistung und/oder Zusicherungen zur Wiedergabe auf dem Endgerät des Teilnehmers. 
  5. Der Veranstalter ist jedoch bemüht, eine möglichst reibungslose Nutzung der verwendeten Software sicherzustellen. Kurzfristige Störungen beim Zugriff auf die Software und/oder während des Streamings durch die Software stellen dabei keinen Mangel dar und liegen nicht in der Verantwortung des Instituts für Fort- und Weiterbildung der Alexianer.
  6. Für die Teilnahme an Online-Formaten erhält jeder Teilnehmer per E-Mail von uns einen persönlichen Zugang zur Software.  
  7. Die Nutzung dieses Zugangs ist auf den Teilnehmer begrenzt und nicht übertragbar. Es ist dem Teilnehmer nicht erlaubt, seine persönlichen Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben. Der Teilnehmer verpflichtet sich daher, die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, Dritten nicht zugänglich zu machen und auch vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Teilnehmer ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verantwortlich. 
  8. Sollte ein Dritter Kenntnis der Zugangsdaten des Teilnehmers erlangt haben, muss der Teilnehmer dies umgehend dem Veranstalter mitteilen. Das Institut sperrt daraufhin die Zugangsdaten und stellt dem Teilnehmer neue Zugangsdaten aus.  

Tritt der Teilnehmer von der Anmeldung zurück, ist dies dem Veranstalter schriftlich mitzuteilen.
 

  1. Fortbildungen und Zusatzqualifikationen/Weiterbildungen:

    Teilt der Teilnehmer dem Veranstalter die Stornierung

    - bis zu 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mit, entstehen dem Teilnehmer bzw. Arbeitgeber keine Kosten.

    - bis zu 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mit, berechnet der Veranstalter dem Teilnehmer bzw. Arbeitgeber 50 % des Gesamtbetrages der für die Fortbildung anfallenden Gebühr.

    Im Zeitraum danach sind die Gebühren durch den Teilnehmer bzw. Arbeitgeber vollumfänglich zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn der Teilnehmer nicht zu der Veranstaltung erscheint.

    Kann eine Ersatzperson gestellt werden, entstehen keine Stornierungskosten.

    Sollten einzelne Seminartage innerhalb der Zusatzqualifikation seitens des Veranstalters ausfallen, z. B. wegen Krankheit des/der Dozenten, so verpflichtet sich dieser, einen Ersatztermin zu ermöglichen.
     
  2. Inhouse-Seminare:

    Teilt der Auftraggeber die Stornierung

    - bis zu 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mit, entstehen ihm keine Kosten.

    - bis zu 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung berechnet der Veranstalter dem Auftraggeber 10 % des Gesamtbetrages.

    Im Zeitraum danach berechnet der Veranstalter dem Auftraggeber ein Ausfallhonorar.
  1. Fortbildungen:
    Die maximal erlaubte Fehlzeit für eine Fortbildung beträgt bei Halbtagsseminaren eine halbe Stunde, bei Ganztagsseminaren eine Stunde der Unterrichtszeit. Bei mehrtägigen Seminaren beträgt die erlaubte Fehlzeit 10% der Gesamtstundenzahl. Werden diese Fehlzeiten überschritten, können wir kein Zertifikat ausstellen sondern lediglich einen Nachweis über die Anzahl der absolvierten Stunden aushändigen.
     
  2. Zusatzqualifikationen / Weiterbildungen:
    Die maximal erlaubte Fehlzeit für eine Zusatzqualifikation/Weiterbildung beträgt 10 % der Gesamtstundenanzahl. Sollten Teilnehmende mehr als die erlaubten 10 % fehlen, ist es möglich, die entsprechenden Module im nächsten Durchgang des Kurses nachzuholen, sofern wir einen neuen Kurs tatsächlich anbieten können. Im Regelfall können Zertifikate bis maximal zwei Jahre nach Beginn der Zusatzqualifikation erworben werden. Andernfalls muss für den Erwerb des Zertifikats der Gesamtkurs wiederholt werden. Für nachzuholende Module (also Fehlzeiten, die über die erlaubten 10 % hinausgehen) stellen wir eine zusätzliche Gebühr in Rechnung, welche sich nach dem Umfang der nachzuholenden Module richtet. Das Zertifikat wird nach Beendigung der nachzuholenden Module ausgegeben.
  1. Es ist verboten, dass Teilnehmer eine eigene Aufzeichnung von Präsenz- oder Onlineveranstaltungen durch Screenshots, Audio- oder Videomitschnitte vornehmen. 
  2. Es ist ebenso verboten, jegliches Lehrmaterial (z. B. Präsentationsfolien, Handouts, Arbeitsblätter u. Ä.) sowie Screenshots, Audio- und Videomitschnitte aus den Veranstaltungen zu veröffentlichen. Jegliche Urheber- und Nutzungsrechte verbleiben bei dem Institut für Fort- und Weiterbildung der Alexianer sowie bei den Dozenten, die die Veranstaltungen durchführen.
  3. Der Teilnehmer haftet gegenüber dem Institut für Fort- und Weiterbildung der Alexianer für jedwede Verstöße gegen die in diesen Teilnahmebedingungen festgehaltenen Nutzungsbedingungen. 
  4. Zudem haftet der Teilnehmer gegenüber dem Institut für Fort- und Weiterbildung der Alexianer für Schäden, Kosten und Aufwendungen, die durch schuldhafte Verstöße des Teilnehmers gegen die aus diesen Teilnahmebedingungen hervorgehenden Pflichten entstehen und stellt das Institut für Fort- und Weiterbildung der Alexianer somit von entstehenden Ansprüchen Dritter frei.  
  1. Teilnehmer, die die Bildungsprämie bzw. den Bildungscheck in Anspruch nehmen, erhalten vor Beginn der Maßnahme eine Rechnung, in der der Differenzbetrag zwischen Gesamtgebühr und dem Betrag aus dem Prämiengutschein / Bildungsscheck ausgewiesen ist. Dieser Differenzbetrag ist durch den jeweiligen Kostenschuldner auszugleichen.
  2. Fallen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Bildungsprämie oder des Bildungschecks nach Beendigung der Maßnahme weg, und wird daher der Prämiengutschein / Bildungscheck ganz oder teilweise ungültig, ist der Teilnehmer  verpflichtet, die Gesamtgebühr für die Veranstaltung in voller Höhe zu tragen.
  1. Der Teilnehmer akzeptiert mit der Anmeldung unsere allgemeine Datenschutzerklärung unter https://www.alexianer.de/datenschutz.
  2. Das Institut für Fort- und Weiterbildung der Alexianer erfasst die teilnehmerbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Die teilnehmerbezogenen Daten werden hierzu gespeichert und verarbeitet. Eine Weiterleitung dieser Daten an Dritte erfolgt nicht.
  3. Der Teilnehmer akzeptiert bei der Online-Teilnahme am Hybrid-Seminar die Datenschutzerklärung der Software Zoom unter https://zoom.us/de-de/privacy.html. Ergänzend hierzu stellt das Institut für Fort- und Weiterbildung der Alexianer sicher, dass kein Gebrauch der Aufzeichnungsfunktion von Zoom erfolgt. Das Institut für Fort- und Weiterbildung wird dementsprechend keine Audio- und/oder Videomitschnitte während des Hybrid-Seminars vornehmen.

 

Die Regelungen zur Kündigung von Verträgen werden in den jeweiligen Verträgen einzelvertraglich festgelegt und sind daher nicht Gegenstand der Teilnahmebedingungen.


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