Aktuelle Besucherregelung

Besucherregelung

Leider sind auch wir wegen der bestehenden Corona-​​Infektionslage zu erhöhten Sicherheitsmaßnahmen gezwungen. Deshalb gilt:

  • Wenn Sie einen Bewohner oder eine Bewohnerin einer Wohneinrichtung besuchen möchten, wenden Sie sich bitte vorab an die Wohneinrichtung. Dort erhalten Sie alle erforderlichen Informationen.
  • Besucher von Krankenhauspatienten müssen einen negativen Corona-​Schnelltest vorweisen. Der Nachweis über den negativen Schnelltest darf nicht älter sein als 48 Stunden. Der Test erfolgt nicht im Krankenhaus, sondern ist durch die Besucher mitzubringen. Genesene und Geimpfte nach den allgemein gültigen Regelungen sind Getesteten gleichgestellt. Zusätzlich müssen die Besucher einen medizinischen Mund-​Nasen-Schutz tragen, sich an der Information melden und ein Kurzscreening ausfüllen (auf der Grundlage der Corona-​Schutzverordnung). Der Besuch darf keine Erkältungssymptome haben. Der Besuch muss sich beim Kommen und Gehen die Hände desinfizieren. Der medizinische Mund-​Nasen-Schutz ist durch den/die Besucher/in mitzubringen.
  • Es gelten die üblichen Hygiene-​ und Abstandsregeln.
  • Das Café Kontakt ist unter Beachtung der geltenden Hygiene-​ und Abstandregeln von montags bis freitags in der Zeit von 12.00 bis 14.00 Uhr wieder für externe Gäste geöffnet. Der Zugang zum Café Kontakt ist ausschließlich über die Mörgensstraße möglich. Damit ist kein Zutritt ins Alexianer Krankenhaus Aachen möglich, dieser erfolgt ausschließlich über den Haupteingang am Alexianergraben.

Wir danken für Ihr Verständnis!