Landesbeauftragter für den Maßregelvollzug in NRW informiert Klinikbeirat
In der Klinikbeiratssitzung der Christophorus Klinik vom 12. April 2018 hat der Landesbeauftragte für den Maßregelvollzug in Nordrhein-Westfalen, Uwe Dönisch-Seidel, die Anfang des letzten Jahres getroffene Vereinbarung zur Ausgangsregelung aufgehoben. Die seit Januar 2017 geltende Regelung sah bisher vor, dass forensische Patienten der Christophorus Klinik ausschließlich in den Zeiten, in denen Kinder in der Schule sind, unbegleitet auf dem Campus der Alexianer unterwegs sein dürfen. Über das enge Zeitfenster werktags von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr waren unbegleitete Ausgänge ausgeschlossen. Künftig darf es weder eine generelle zeitliche noch eine örtliche Einschränkung von unbegleiteten Ausgängen forensischer Patienten geben. Grundsätzlich erfolgt jede Entscheidung für den Ausgang eines Patienten, wie bisher auch, in professioneller und enger therapeutischer Absprache.
Hintergrund für diese Entscheidung des Landesbeauftragten ist ein Beschluss des Oberlandesgerichtes Hamm vom 22. November 2017, in dem die restriktive Ausgangsregelung in der LWL-Forensik in Lippstadt-Eickelborn für rechtswidrig erklärt wurde, nachdem ein Patient geklagt hatte. Laut Dönisch-Seidel dürfen Lockerungsentscheidungen immer nur Einzelfallentscheidungen sein. Generelle Regelungen, wie die hier in Münster getroffene, sind rechtswidrig.
Die Alexianer als Träger der Einrichtung und der gesamte Klinikbeirat zeigen sich enttäuscht, dass die Münsteraner Lockerungsregel aufgehoben werden musste. Diese habe sich in der Praxis bewährt. Auf gemeinsamen Wunsch des Klinikbeirates wird es in den kommenden Wochen zu einem intensiven Informationsaustausch aller im Klinikbeirat vertretenden Interessengruppen kommen, um die neue Situation zu besprechen. Die eindeutige und transparente Kommunikation nach außen hat hierbei erste Priorität. Der Vorsitzende des Klinikbeirates, Stadtdechant Jörg Hagemann, sprach der Klinikleitung das volle Vertrauen aus und betonte, dass eine höchstmögliche therapeutische Sicherheit bei jeder Einzelfallentscheidung im Vordergrund stehen muss und möglichst nah an den im vergangenen Jahr ausgehandelten Kompromiss angelehnt sein sollte. So bleibt selbstverständlich auch das seit Anfang 2017 eingerichtete Info-Telefon, welches eine ständige Erreichbarkeit an allen Tagen der Woche für 24 Stunden gewährleistet, für die Nachbarschaft erhalten.
Die Alexianer werden selbstverständlich die Entscheidung der Aufsichtsbehörde respektieren und umsetzen. Der Umgang mit dieser neuen Situation wird verantwortungsbewusst und umsichtig erfolgen.