Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu Gast in Weißensee

Am 21. Februar 2019 besuchte Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, das Alexianer St. Joseph-Krankenhaus Berlin-Weißensee. Anlässlich der Unternehmenstagung Eingliederungs- und Jugendhilfe, die unter dem Motto „Orientierung in bewegten Zeiten" stand, richtete der Beauftragte ein Grußwort an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Demokratie braucht Inklusion

In seiner Rede bezog sich Dusel auf die am gleichen Tag erwartete „bahnbrechende" Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Wahlrecht für Menschen, die unter Vollbetreuung stehen. Deren Ausgrenzung sei viele Jahrzehnte lang geltendes Recht gewesen. Dusel beschrieb sein interministerielles Bemühen darum, das diesem Recht zugrundeliegende anachronistische Menschenbild zu korrigieren. Dies ginge davon aus, dass Menschen, die unter Vollbetreuung stehen, nicht in der Lage seien, sich eine eigene politische Meinung zu bilden und diese staatsbürgerlich bei Wahlen kundzutun. Gemäß Grundgesetz, Artikel 38 und 3, so Dusel, sei diese Auffassung geradezu rechtswidrig. „Demokratie braucht Inklusion: Diese bezieht behinderte wie nichtbehinderte Menschen, Frauen wie Männer, Einheimische wie Hinzugezogene ein und ist kein nice to have“, betont Dusel. Die Auffassung dessen, was Teilhabe und Inklusion umfasse, sei eine fundamentale Entscheidung dazu, in welchem Staat, in welcher Gesellschaft wir leben wollten. Dieses Thema beträfe circa 14 Millionen Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen in Deutschland. 14 Millionen, die ihre Rechte wahrnehmen wollten. Um dieses Recht zu wissen, und es wahrnehmen zu können, sei ein zeitgemäßes Versprechen auf Teilhabe.

Kritik entkräftet

Seinen Tagungsbesuch nutzte der Beauftragte der Bundesregierung zudem dazu, die Kritik am heftig diskutierten Bundesteilhabegesetz (BTHG) in einigen Punkten zu entkräften. Mit diesem Gesetz erhielten erstmals auch schwer mehrfachbehinderte Menschen und solche mit hohem Unterstützungsbedarf mehr Handlungs- und Aktionsfähigkeit. Für Menschen, die sich erkrankungsbedingt nicht gut oder gar nicht äußern können, bringe das Gesetz aus seiner Sicht wesentliche Verbesserungen. Es müsse jedoch genau geschaut werden, wie es sich in der Praxis bewähre.