Teilstationäre Arbeitstherapie gehört als ambulantes Mittel der Krankenhausbehandlung zum Leistungsbereich der Krankenkassen. Sie richtet sich an Patienten, die (noch) nicht rehabilitationsfähig sind. Sie bedarf eines Antrags mit ärztlichem Kurzgutachten.
Generell werden in der Arbeitstherapie grundlegende soziale und berufsbezogene Fähigkeiten trainiert. Zur psychischen Gesundheit sowie zur Arbeitsfähigkeit gehören u. a. Merkmale wie Konzentration, Ausdauer, Kontaktfähigkeit und das Vermögen, Absprachen zu treffen. Dafür werden verbindliche Aufträge erteilt, die zunehmend selbständig ausgeführt werden. Dadurch können Beeinträchtigungen erkannt und behandelt werden.
In der Regel bedeutet teilstationäre Arbeitstherapie die Fortsetzung der stationären Therapie nach Entlassung aus dem Krankenhaus. Sie unterscheidet sich von der ambulanten Arbeitstherapie vor allem durch die Häufigkeit. Diejenigen Patienten sind geeignet, die mindestens drei Stunden täglich belastbar sind. Die Teilnehmer werden in den Bereichen EDV, Holzverarbeitung und Gärtnerei eingesetzt. Es besteht zudem die Möglichkeit, externe Praktika mit arbeitstherapeutischer Begleitung durchzuführen.
Die teilstationäre Arbeitstherapie bereitet unsere Patienten auf ihre Rehabilitation vor und beugt einem Rückfall in der Zeit nach der Entlassung aus der vollstationären Behandlung vor.
