Geschützte Wohneinrichtungen
Als Sonderform des Wohnheimes verfügt der Träger an mehreren Standorten über sogenannte Geschützte Wohneinrichtungen.
Diese stellen Wohnraum für Menschen zur Verfügung, die nach dem Betreuungsrecht untergebracht sind, weil sie sich bedingt durch ihre Erkrankung oder Behinderung in anderen Wohnformen nicht zurechtfinden und selbst gefährden würden.

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